Messeordnung / AGB
Veranstalter:
Veranstalter der Strudengauer Messe sind zu gleichen Teilen der Musikverein und Kameradschaftsbund Waldhausen im Strudengau.
Öffnungszeiten:
Die Strudengauer Messe findet jeweils am Samstag und Sonntag nach dem 15. August statt. Die Ausstellung ist von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Platzmiete:
Die Platzmiete ist auf das Konto mit IBAN: AT37 3477 7000 0811 7236 zu entrichten. Die Rechnungslegung erfolgt nach Zusage der Anmeldung.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch die Einsendung der von der Messeleitung ausgegebenen Anmeldeformulare oder per Internet auf unserer Homepage. Anmeldeschluss ist der 30. Mai des lfd. Jahres. Die vollzogene Anmeldung ist für den Aussteller bindend und kann nicht zurückgezogen werden. Eine Zurückziehung ist auch ausgeschlossen, wenn die Messeleitung die hinsichtlich der Platzgröße und Platzart angemeldeten Wünsche nicht voll befriedigen kann.
Zulassung:
Die Zulassung zur Ausstellung entscheidet die Messeleitung, die die Annahme bestätigt. Der Messeleitung steht es frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Platzzuweisung:
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Messeleitung – ebenso obliegt eine allfällige Standplatzänderung bis zum Bezug des Standes der Messeleitung. Während des Standaufbaues sind die Anweisungen der Messeleitung genau zu beachten. Für etwaige Grabarbeiten ist vor Aufbaubeginn die Bewilligung durch die Messeleitung einzuholen. Die Wände und Böden der Hallen dürfen nicht bemalt, beklebt oder beschädigt werden. Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinem Zustand zu halten.
Ausstellerlegitimation:
Die Ausstellerfirma erhält für jeden zugeteilten Platz 2 Aussteller-Karten, welche die Inhaber berechtigen, die Ausstellungsanlagen während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Zusätzliche Aussteller-Karten sind bei der Messeleitung käuflich zu erwerben. Für die Benützung des Aussteller-Parkplatzes wird ein Parkschein zugesandt.
Werbung im Messegelände:
Drucksachen und Werbematerial dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes, nicht aber in den Hallengängen, im Messegelände oder auf den Messeparkplätzen verteilt werden. Es sind nur messebezogenen Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen bzw. politischen Charakter haben. optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen.
Aufbauzeit:
Für die Errichtung der Ausstellungsstände stehen die gemieteten Flächen (fünf Tage vor Eröffnungstag) täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Der Ausstellungsstand muss bis spätestens Freitag, 20:00 Uhr fertig aufgebaut sein.
Untermiete:
Die ermieteten Ausstellungsplätze dürfen in keiner Form weiter oder untervermietet werden.
Haftung und Versicherung:
Die Strudengauer-Messleitung lehnt jede Haftung für Schäden, die Personen oder Güter, insbesondere Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände, im Gebiet der Ausstellung aus welchem Grund und durch wen auch immer, erleiden sowie für Verluste, ausdrücklich ab. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich daher nicht nur auf die Dauer der Ausstellung, sondern auch auf die Zeit des Kojenaufbaues und der Räumung. Der Aussteller haftet auch für Schäden, die durch seine Teilnahme an der Ausstellung an Personen oder Gütern innerhalb der Ausstellungsanlage entstehen.
Bewachung:
Die Ausstellungshallen und das Freigelände werden zusätzlich außerhalb der Öffnungszeiten bewacht. Die Bewachung erfolgt in der Nacht vor Ausstellungseröffnung, während der Dauer der Ausstellung in der Zeit von 20.00 bis 7.00 Uhr. Die Strudengauer-Messeleitung lehnt jedoch aus diesem Titel jegliche Haftung ab.
Fahrzeugverkehr / Parkverbot:
Innerhalb des Messegeländes gilt zur Ausstellungszeit ein allgemeines Parkverbot. Des weiteren gilt zur Ausstellungszeit ein Fahrverbot. Außerhalb der Ausstellungszeit dürfen Fahrzeuge das Gelände nur von 7.00 bis 8.30 Uhr und nach 19.00 Uhr befahren. Der Messeleitung steht es frei von obiger Regelung abweichende Regelungen für bestimmte Fahrzeuge zu erteilen.
Weisungen der Messeorgane:
Die Aussteller sind verpflichtet, den Organen der Strudengauer Messe jederzeit das Betreten der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen der Organe ist von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten, widrigenfalls die Räumung des Standes angeordnet werden kann.
Standräumung:
Die Abräumung der Stände vor Schluss der Ausstellung ist untersagt. Spätestens am 3. Tage nach Schluss der Ausstellung muss die Räumung beendet sein, widrigenfalls die Messeleitung berecht ist, die Güter auf Kosten des Ausstellers abräumen und einlagern zu lassen. Alle Ausstellungsplätze sind dem Vermieter bei Schluss der Räumungsfrist in dem gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie gemietet wurden. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. zur Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für sämtliche aus der Teilnahme an der Ausstellung oder auch den Besuch derselben entstehenden Verbindlichkeiten ist Waldhausen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsort Perg vereinbart.
Mündliches Gewohnheitsrecht:
Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Streichungen oder Vorbehalte im Anmeldeformular und in den Ausstellungsbedingungen machen die Anmeldungen ungültig. Aus Rechten, die bei vorangegangenen Veranstaltungen vom Veranstalter gewährt wurden, kann sich der Aussteller kein Gewohnheitsrecht ableiten.
Gewerbeberechtigung:
Jeder Aussteller hat für die Dauer der Messe den Gewerbeschein mitzuführen.
Anerkennung:
Der Aussteller erklärt durch die Unterfertigung der Anmeldung, die Teilnahmebedingungen vorbehaltslos und einverständlich zur Kenntnis genommen zu haben. Der Aussteller anerkennt durch seine Unterschrift das der Strudengauer Messe zustehende Selbsthilfe im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Verbote.

 


 

Messepartner

Strudengauer Messe
Markt 65, 4391 Waldhausen im Strudengau
Orga. & Gewerbeschau: +43 664 3912544
Kirtag: +43 664 3502540
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