Platzzuweisung:
Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Messeleitung – ebenso obliegt eine allfällige Standplatzänderung bis zum Bezug des Standes der Messeleitung. Während des Standaufbaues sind die Anweisungen der Messeleitung genau zu beachten. Für etwaige Grabarbeiten ist vor Aufbaubeginn die Bewilligung durch die Messeleitung einzuholen. Die Wände und Böden der Hallen dürfen nicht bemalt, beklebt oder beschädigt werden. Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinem Zustand zu halten.