Messe- und Vertragsbedingungen

Öffnungszeiten:

Die Ausstellung ist von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Eine Verlängerung der Öffnungszeiten wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Veranstalter der Strudengauer Messe Waldhausen ist der Musikverein Waldhausen und der Kameradschaftsbund in 4391 Waldhausen

Platzmiete:

Kostenlose Ausstellungsfläche im Freigelände. Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom und Wasser sind entsprechend der Anmeldung zu bezahlen. Die verbrauchsabhängigen Kosten ist auf das Konto bei der RaibaPerg zu entrichten. (IBAN AT62 3477 7000 0812 2509, BIC: RZOOAT2L777). Die Rechnungslegung erfolgt kurz vor Veranstaltung.

Anmeldung:

Eine gültige Anmeldung ist ausschließlich über die Homepage möglich. Anmeldeschluss ist 14 Tage vor Messebeginn. Bei Anmeldungen nach dem Anmeldeschluss kann die Ausstellungsfläche nicht mehr garantiert werden. Die vollzogene Anmeldung ist für den Aussteller bindend und kann kostenlos bis 14 Tage vor Messebeginn storniert werden. Bei Rücktritt Innerhalb der letzten 14 Tagen vor Messebeginn. ist eine Bearbeitungsgebühr von 150,– vom Anmelder zu bezahlen. Eine Zurückziehung ist auch ausgeschlossen, wenn die Messeleitung die hinsichtlich der Platzgröße und Platzart angemeldeten Wünsche nicht voll befriedigen kann.

Datenschutz:

Der Aussteller erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine der Messeleitung bekanntgegebenen Daten zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen und bis auf Widerruf in der Datenbank der Messeleitung gespeichert werden dürfen.

Zulassung:

Die Zulassung zur Ausstellung entscheidet die Messeleitung, die die Annahme bestätigt. Der Messeleitung steht es frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Platzzuweisung:

Die Zuweisung der Plätze erfolgt durch die Messeleitung – ebenso obliegt eine allfällige Standplatzänderung bis zum Bezug des Standes der Messeleitung. Während des Standaufbaues sind die Anweisungen der Messeleitung genau zu beachten. Für etwaige Grabarbeiten ist vor Aufbaubeginn die Bewilligung durch die Messeleitung einzuholen. Die gemieteten Plätze sind vom Aussteller in gutem, reinem Zustand zu halten.

Werbung im Messegelände:

Drucksachen und Werbematerial dürfen nur innerhalb des gemieteten Standes, nicht aber im Messegelände oder auf den Messeparkplätzen verteilt werden. Es sind nur messebezogenen Werbemaßnahmen der Aussteller zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften, gegen die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen bzw. politischen Charakter haben. optische, sich bewegende und akustische Werbemittel sind erlaubt, sofern sie den Nachbarn nicht belästigen.

Aufbauzeit:

Für die Errichtung der Ausstellungsstände stehen die gemieteten Flächen (zwei Tage vor Eröffnungstag) täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Es stehen digitale Werbeflächen zur Verfügung. Diese sind gesondert zu buchen. Transparente dürfen nur auf dem eigenen Messestand aufgehängt werden. Der Ausstellungsstand muss bis spätestens Samstag 08:00 Uhr fertig aufgebaut sein.

Untermiete:

Die ermieteten Ausstellungsplätze dürfen in keiner Form weiter oder untervermietet werden.

Freigelände, Zeltbauten:

Für das Verankern von Zelten, Abspannungen, Fahnenmasten u.ä. im Freigelände ist eine Genehmigung notwendig. Zelte sind entsprechend der ÖNORM EN 13782 zu errichten und zu betreiben. Das Prüfbuch (Zeltbuch) ist am Veranstaltungsort aufzubewahren und dem Veranstalter bzw. der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die fachgerechte Aufstellung der Zeltanlage ist durch eine befugte Fachperson (Zivilingenieur oder geprüfter Zeltmeister) zu bestätigen. Der Abnahmebefund bzw. Nachweis ist bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuweisen.

Haftung und Versicherung:

Die Strudengauer-Messleitung lehnt jede Haftung für Schäden, die Personen oder Güter, insbesondere Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände, im Gebiet der Ausstellung aus welchem Grund und durch wen auch immer, erleiden sowie für Verluste, ausdrücklich ab. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich daher nicht nur auf die Dauer der Ausstellung, sondern auch auf die Zeit des Standaufbaues und der Räumung. Der Aussteller haftet auch für Schäden, die durch seine Teilnahme an der Ausstellung an Personen oder Gütern innerhalb der Ausstellungsanlage entstehen.

Bewachung:

Das Ausstellungsgelände ist nicht überwacht. Außerhalb der Öffnungszeiten und während Veranstaltungsbetrieb sind die Ausstellungsflächen sind mit Absperrgitter vom Rest der Veranstaltung abgetrennt. Die Strudengauer-Messeleitung lehnt jedoch aus diesem Titel jegliche Haftung ab.

Fahrzeugverkehr / Parkverbot:

Innerhalb des Messegeländes ist während der Ausstellungszeit allgemeines Parkverbot. Während der Dauer der Ausstellung dürfen Fahrzeuge das Gelände nur von 7.00 bis 8.30 Uhr und nach 19.00 Uhr befahren.

Weisungen der Messeorgane:

Die Aussteller sind verpflichtet, den Organen der Strudengauer Messe jederzeit das Betreten der Stände zu ermöglichen. Den Weisungen der Organe ist von den Ausstellern unbedingt Folge zu leisten, widrigenfalls die Räumung des Standes angeordnet werden kann.

Standräumung:

Die Abräumung der Stände vor Schluss der Ausstellung ist untersagt. Spätestens am 2. Tage nach Schluss der Ausstellung muss die Räumung beendet sein, widrigenfalls die Messeleitung berechtigt ist, die Güter auf Kosten des Ausstellers abräumen und einlagern zu lassen. Alle Ausstellungsplätze sind dem Vermieter bei Schluss der Räumungsfrist in dem gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie gemietet wurden. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. zur Seite legt, werden auf Kosten des Ausstellers entfernt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort für sämtliche aus der Teilnahme an der Ausstellung oder auch den Besuch derselben entstehenden Verbindlichkeiten ist Waldhausen. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Gerichtsort Perg vereinbart.

Mündliche Vereinbarungen, Vorbehalte, Gewohnheitsrecht:

Mündliche Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter. Streichungen oder Vorbehalte im Anmeldeformular und in den Ausstellungsbedingungen machen die Anmeldungen ungültig. Aus Rechten, die bei vorangegangenen Veranstaltungen vom Veranstalter gewährt wurden, kann sich der Aussteller kein Gewohnheitsrecht ableiten.

Gewerbeberechtigung:

Jeder Aussteller hat für die Dauer der Messe den Gewerbeschein mitzuführen.

Anerkennung:

Der Aussteller erklärt durch die Anmeldung, die Teilnahmebedingungen vorbehaltslos und einverständlich zur Kenntnis genommen zu haben. Der Aussteller anerkennt durch seine Anmeldung das der Strudengauer Messe zustehende Selbsthilfe im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Verbote.

 


 

Messepartner

Strudengauer Messe
Markt 65, 4391 Waldhausen im Strudengau
Kirtag: +43 664 3502540
info@strudengauermesse.at

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